Angebote - Marianne Sander-Gessner - Iduna Signal
AVMG "Riester-Rente"

Was belastet Sie, wenn Sie an Ihre Zukunft denken?

 

Wer seinen Lebensstandard im Alter halten will, muss Initiative zeigen. Jeder weiß, dass die heutigen Erwerbstätigen mit der gesetzlichen Rente nicht mehr auskommen werden. Doch je mehr darüber berichtet wird, desto verunsicherter reagieren die meisten.

 

  • - Woran erkenne ich eine gute Altersvorsorge?
  • - Welche Vorsorge passt sich meinem Leben an?
  • - Welchem Anbieter kann ich vertrauen?
  • - Wie lege ich mein Geld sicher an?

 

Das alles sind Fragen, die die Menschen belasten.

Anstatt eine Entscheidung zu treffen, tagen viele ihre Sorgen mit sich herum, aus Angst, das Falsche zu tun.

 

Höchste Zeit für jemanden, der die Nöte der Menschen erkennt. Der Ihnen die Sorgen abnimmt und das Leben leichter macht.

Höchste Zeit für SIGGI.

 

 

Altersvermögensgesetz "Riester-Rente"

 

Wer kann die staatliche Förderung in Anspruch nehmen?

Förderfähig ist grundsätzlich jeder, der Pflichtbeiträge zu gesetzlichen Rentenversicherung zahlt.

 

Dazu gehören unter anderem

 

  • - Arbeitnehmer/innen (auch während der Kindererziehungszeit und in der Ausbildung)
  • - Wehr- und Zivildienstleistende
  • - Bezieher von Lohnersatzleistungen (Kranken-/Arbeitslosengeld)
  • - Selbstständige, die kraft Gesetz oder auf Antrag versicherungspflichtig sind
  • - Beamte, Richter und Soldaten
  • - Arbeitnehmer und Angestellte im öffentlichen Dienstag
  • - (Wenn für Arbeitgeber und Arbeitnehmer der "Altersvorsorgeplan 2001" tarif- oder einzelvertraglich Anwendung findet.)

 

Staatlich Zulagen:

Wer sich kümmert, dem hilft auch der Staat

 

Die staatlichen Zulagen:

 

Gefördert wird Ihre Eigenvorsorge durch Grundzulagen (für jeden Ehepartner) und Kinderzulagen.

 

Die SIGGI Riester-Rente mit staatlicher Förderung

 

Der Staat fördert die Eigenvorsorge durch jährliche Grundzulagen (für jeden Ehepartner und ggf. Kinderzulagen.

 

 

Es gelten folgende Höchstwerte

Grundzulage

 

 

154 Euro

Kinderzulage je Kind, geboren bis 31.12.2007

 

185 Euro

Kinderzulage je Kind, geboren ab 01.01.2008

 

300 Euro

 

 

 

 

 

Um in den Genuss der vollen Zulage(n) zu kommen, müssen aber Mindestbeiträge zur Vorsorge beigesteuert werden: ab 2008 jährlich 4% (max. 2.100 Euro) des Bruttolohns aus dem Vorjahr abzüglich der Zulage(n), mindestens aber 60 Euro. Bleiben die Beiträge darunter, gibt es die Zulage(n) anteilig.

 

Und wenn allein mit den Zulagen bereits der Mindestbeitrag erreicht wird?

 

In diesem Fall muss zum Erhalt der Zulagen dennoch ein Mindesteigenbeitrag von 60 EUR entrichtet werden.

 

Zu beachten ist außerdem:

 

Es ist möglich auch für die Mutter (Ehefrau oder auch Alleinerziehende) mit Kindern einen Einzelvertrag zu beantragen. Meistens muss die Frau nur den jährlichen Mindestbetrag von 60 Euro bezahlen.

 

Wenn nur der Ehemann oder die Ehefrau „Riester" berechtigt (z.B. pflichtversichert) ist, kann der jeweilige Partner einen Vertrag ohne eigene Beiträge aber mit Erhalt seiner steuerlichen Zulagen beantragen.

 

Unter Downloads finden Sie eine Rechenvorlage mit der Sie selbst berechnen können, welche Förderung Sie erhalten und welchen Beitrag Sie dafür bezahlen müssen.

 

Wenn Sie ein unverbindliches Angebot von mir möchten, so drucken Sie dieses Formular aus und senden Sie es mir ausgefüllt per Fax oder Post zu. Sie erhalten dann postwendend ein Angebot.

RIESTER-Rente als Fonds-Sparplan:

Der HANSAgeneration-Plan

 

Der HANSAgeneration-Plan ist ein auf die Erfordernisse des altersvermögensgesetzes (AVmG) ausgerichtetes Investmentprodukt, das ausschließlich auf Dachfonds aufbaut. Ziel ist es, dem Anleger zum einen die Chance auf hohe Erträge zu erhalten, zum anderen aber seine Anlageerfolge mit kürzer werdender Restlaufzeit seines Altersvorsorgevertrages abzusichern. HANSAgeneration orientiert sich deshalb an den Lebensphasen des Anlegers und begleitet ihn durch sein gesamtes Arbeitnehmerdasein.

 

Hierzu bedient sich die Hansainvest der vier Dachfonds HANSAaccura, HANSAbalance, HANSAcentro und HANSAdynamic. Diese unterscheiden sich voneinander durch zunehmende aktienfondsquote bzw. die geringer werdende Anteile an Geldmarkt-Renten und Offenen Immobilienfonds.

 

Entscheidend dafür, in welchen Dachfonds die Beiträge des Anlegers investiert bzw. sein bereits angespartes Kapital angelegt wird, ist die jeweilige Restlaufzeit der Ansparphase des Vertrages.

 

Restlauzeit 0 = bis weniger als 6 Jahre

HANSAaccura

 

Restlaufzeit 6 = weniger als 12 Jahre

HANSAbalance

 

Restlaufzeit 12 = weniger als 24 Jahre

HANSAcentro

 

Restlaufzeit mehr als 24 Jahre

HANSAdynamic

 

Z.B. Ein Anleger schließt einen Hansageneration-Plan ab und vereinbart für die Ansparphase eine Laufzeit von 19 Jahren. In den ersten sieben Jahren werden seine Beiträge sowie eventuelle Zulagen in den HANSAcentro investiert. Rutscht die Restlaufzeit der Ansparphase unter 12 Jahre, wird das bis dahin angesammelte Kapital in den HANSAbalance übertragen. Alle ab diesen Zeitpunkt erfolgenden Einzahlungen fließen ebenfalls in den HANSAbalance. Sechs Jahre später - die Restlaufzeit beträgt nunmehr 6 Jahre - wiederholt sich das Procedere mit dem Übergang von HANSAbalance zum HANSAaccura.

Ein Überblick in Stichworten

 

Anlagemöglichkeiten: Altersvorsorgeverträge

 

Eröffnung: Über einen Antrag zur Eröffnung seine HANSAgeneration-Planes z.B. in meinem Büro

 

Anlagefonds:

HANSAaccura, HANSAbalance, HANSAcentro und HANSAdynamic

Abhängig von der bis zum vereinbarten Ende der Ansparphase des HANSAgeneration-Plans verbleibenden Restlaufzeit werden Einzahlungen bei mehr als 24 Jahren in der HANSAdynamic investiert, beträgt die Restlaufzeit 12 Jahre oder mehr, aber weniger als 24 Jahre, wird in HANSAcentro angelegt. Beträgt die Restlaufzeit noch 6 Jahre oder mehr, aber weniger als 12 Jahre, wird in HANSAbalance investiert. Beträgt die Restlaufzeit weniger als 6 Jahre, wird in den HANSAaccura investiert.

 

Zahlungsrhythmus:

Laufende freiwillige Aufwendungen mindestens einmal pro Jahr oder monatlich, ¼ jährlich oder ½ jährlich.

 

Zahlungsweise: per Lastschrift

 

Mindestanlage:

50 Euro pro Einzahlung; bei Unterschreitung dieser Mindestgröße soll auf einen anderen Zahlungsrhythmus ausgewichen weden.

 

Maximale Eigenbeiträge:

Der kalenderjährlich maximal mögliche Einzahlungsbetrag beläuft sich auf 2.100 Euro

 

Überzahlungen:

Zahlungen über dem jeweils geltenden Höchstbetrag sind nicht zulässig.

 

Rabattgewährung: keine

 

Dynamisierung:

Ist möglich bis zur Erreichung der jeweiligen geltenden Höchstbetrag des Sonderausgabenabzuges (z.B. im Jahre 2008 Höchstbetrag Euro 2.100 ,-)

 

Ausgestaltung der Auszahlungsphase:

Vorerst wird die Hansainvest im Rahmen der Auszahlungsphase aufgrund geringer Volumenerwartung keine Auszahlungspläne anbieten. Es besteht die Möglichkeit eines sofortigen Abschlusses einer Signal-Iduna Rentenversicherung oder eines CHD-Auszahlungplanes. Darüber hinaus kann der Anleger seine Entscheidung bis zu 6 Monaten vor Ende der vereinbarten Ansparphase offen lassen.

Kontoeröffnungsbestätigung:

Wird dem Antragsteller unverzüglich nach Auftragseingang bei der Hansainvest zugeschickt.

 

Kosten für die Kontoführung:

Zunächst keine, es könnten sich aber in Zukunft evtl. welche ergeben

 

Abrechnung:

Für die regelmäßigen Einzahlungen erhält der Anleger statt Einzelabrechnungen jährlich schriftlich über die eingezahlten Altersvorsorgebeträge einen Depotauszug.

 

Planmäßige Umschichtung:

Eine entsprechende Dauer des HANSAgeneration-Planes vorausgesetzt, erfolg die planmäßige Umschichtung aus dem HANSAdynamic (HANSAcentro bzw. HANSAbalance), sobald die Restlaufzeit des HANSAgeneration-Planes 24 (12 bzw. 6) Jahre unterschreitet. Am ersten Börsentag des nächstfolgenden Monats April wird die Umschichtung in den entsprechenden Fonds vorgenommen.

 

Zusätzliche Informationen:

Jährlich werden die Kunden über das bisher gebildete Kapital, die einbehaltenen anteiligen Abschluß- und Vertriebskosten, die Kosten für die Verwaltung des gebildeten Kapitals und die erwirtschafteten Erträge per 31. Dezember informiert. Darüber hinaus wird über die eventuelle planmäßige Umschichtung in einen anderen Fonds berichtet. Bei der Anlage der Gelder wird auf ethische, soziale und ökologische Belange im Interesse der Wahrung größtmöglicher Renditechancen verzichtet.

 

Verfügungen:

Sind mit eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Quartalsende möglich. Je nach Art der Verfügung (z.B. Anbieterwechsel, vorzeitige Entnahme) müssen ggf. Zulaggen bzw. Steuervorteile zurückgehalten werden.

 

Sonderrechte:

Es besteht die Möglichkeit, den Vertrag ruhen zu lassen. Entnahme für eigenen Wohnzweck - mindestens € 10.000 .- maximal € 50.000 .- ist möglich.

 

Zusage:

Die eingezahlten Altersvorsorgebeiträge plus der Zulagen einschließlich gezahlter Ausgabeaufschläge stehen zu Beginn der vereinbarten Auszahlungsphase zur Verfügung.

 

Anbieterwechsel:

Möglich. Die Bearbeitungsgebühr beträgt 5% des vorhandenen Guthabens, maximal 100 EURO. Ein Anbieter- bzw. Produktwechsel innerhalb der Signal-Iduna Gruppe ist bis zu dreimal kostenfrei möglich.

Ende der Ansparphase/Beginn der Auszahlungsphase:

Jederzeit zum Monatsultimo nach Vollendung des 60. Lebensjahr oder bei Bezug der Altersrente.

 

 

 

Das gebildete Guthaben wird an die Hinterbliebenen ausgezahlt. Wir sind verpflichtet, vom Auszahlungsbetrag die für den Vertrag erhaltenen gesetzliche Zulagen und etwaige weiter gewährte Steuervorteile einzubehalten und an die Zulagenbehörde abzuführen.

 

Erfüllen Ehegatten zum Zeitpunkt des Todes die Voraussetzungen des § 26 Absatz 1 des Einkommensteuergesetzes (Zusammenveranlagung) und wird das zur Verfügung stehende Kapital ganz oder teilweise auf einen auf den Namen des Ehegatten lautenden Altersvorsorgevertrag übertragen, so entfällt die Rückzahlungsverpflichtung für die im übertragenen Kapital enthaltenen Zulagen und etwaige weitere gewährte Steuervorteile.


CHD Vorsorgeplan - mit oder ohne Auszahlungsplan?

 

Wir stellen uns vor, dass es für Sie schwierig ist, bereits bei Vertragsabschluss zu bestimmen, wir die Auszahlungsphase Ihres CHD-Vorsorgeplanes gestaltet werden soll. Daher haben wir Ihnen die Möglichkeit eingeräumt, sich bis zum Ende der Ansparphase - also in Ruhe - zu überlegen, ob Sie den direkten Übergang in eine sofortbeginnende Rentenversicherung wünschen oder ob ein Auszahlungsplan mit anschließender Restverrentung ab dem 85. Lebensjahr in Ihrem Fall die besser Variante darstellt.

 

Für wen ist der CHD-Vorsorgeplan richtig?

 

Für alle Personen die auf Grund Ihres Alters (über 54 Jahre alt) weniger als 12 Jahre in eine „Riesterrente" einzahlen können.

 

Wohnriester

 

Endlich!

 

Rückwirkend zum 01. Januar 2008 wird auch der Bau oder Kauf von selbstgenutzten Wohneigentum riestergefördert. Der Gesetzgeber sendet damit ein klares Signal: Wohneigentum ist nunmehr nicht nur fester sondern auch gleichberechtigter Bestandteil jeder Altersvorsorge.

Für Sie nicht Neues - aber verbunden mit vielen neuen Möglichkeiten und Chancen. Welche das sind und wie Sie diese am besten nutzen, zeigen wir Ihnen auf den folgenden Seiten.

Wer bekommt (Wohnriester-)förderung?

 

Grundsätzlich auch hier nichts Neues. Der Staat möchte möglichst vielen Menschen die Möglichkeit einräumen von der Riesterförderung zu profitieren, nachfolgend einige Beispiele: 

  • Ø Alle Personen in einem rentenversicherungspflichtigen Arbeitnehmerverhältnis
  • Ø Selbstständige, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind
  • Ø Beamte, Landwirte, Soldaten, gemeldete Arbeitssuchende
  • Ø Ehepartner von förderberechtigten Personen, auch ohne eigenes Einkommen
  • Ø Personen, mit vollständiger Erwerbsminderung oder Dienstunfähigkeit

 

Wie funktioniert die Wohnriester-Besteuerung?

 

Wie bei allen Riesterprodukten gilt: Bis zum Eintritt in den Ruhestand werden die Beiträge steuerlich gefördert. Die Versteuerung findet in der Auszahlungsphase statt (nachgelagerte Besteuerung).

  • Ø Die SIGNAL IDUNA richtet als Besteuerungsgrundlage ein sogenanntes Wohnförderkonto ein.
  • Ø Hier werden die geförderten Beträge erfasst und der Saldo jährlich 2% erhöht.
  • Ø Bei Rentenbeginn wählt der Kunde zwischen einer einmaligen Besteuerung (pauschal 30% Abschlag) oder einer gestreckten Besteuerung bis maximal zum 85. Lebensjahr.

Was wir (Wohnriester-)gefördert?

 

Gefördert werden Altersvorsorge-Bausparverträge sowie Darlehen für den Bau oder Kauf von selbstgenutzten Wohneigentum im Inland (Erwerb/Herstellung nach dem 31.12.2007).

Riesterbausparen:
Riesterbausparverträge sind voll förderfähig - d.h. sowohl in Anspar- als auch in der Darlehensphase.

Riestertilgung:
Rieststerförderbeträge können auch direkt zur Tilgung von Immobiliendarlehen verwendet werden.

 

Was ändert sich bei Entnahmen?

 

Aus Riesterverträgen, die ab 2008 abgeschlossen werden, kann zukünftig eine bis zu 75%ige oder 100%ige Kapitalentnahme erfolgen. Diese Entnahme dient zur Aufstockung des Eigenkapitals bei Abschluss einer Immobilienfinanzierung. Bei Eintritt des Rentenbeginns kann eine Entnahme auch zur kompletten Entschuldung genutzt werden (auch bei Erwerb ab 01.01.2008). Statt einer Rückführung hat der Gesetzgeber das Wohnförderkonto eingeführt. Näheres dazu unter Besteuerung.

 

Wie hoch ist die (Wohnriester-)Förderung?

 

Um die volle Förderung zu erhalten, müssen - zusammen mit den staatlichen Zulagen - 4% des rentenversicherungspflichtigem Vorjahreseinkommen, mindestens 60 EUR p.a. eingezahlt werden. Der Förderhöchstbetrag liegt bei 2.100 EUR.

 

Riesterförderbeträge

 

Grundzulage (pro Jahr)

154 EUR

Kinderzulage für vor 2008 Geborene (pro Jahr)

185 EUR

Kinderzulage für ab 2008 Geborene (pro Jahr)

300 EUR

 

 

Wohnriester mit der SIGNAL IDUNA

 

Wer bei der Altersvorsorge an eine Zusatzrente denkt, ist genauso gut beraten wie jemand, der auf Wohneigentum sitzt. Das sieht zumindest Vater Staat so und belohnt beide Bemühungen entsprechend.

Aber wer sagt eigentlich, dass man sich entscheiden muss? Verschiedene Kunden befinden sich in verschiedenen Lebenslagen und haben unterschiedliche Pläne - und diese können sich auch mal ändern.

 

Wohnriester Kundenanalyse

 

Wir unterscheiden unsere Riesterkunden in 2 Gruppen.

  • Ø Kunden mit Wohneigentum als festen Bestandteil Ihrer Altersvorsorge und
  • Ø Kunden, die sich alle Optionen offen halten möchten, Wohneigentum in Betracht ziehen, aber nicht konkret planen.

Kunde hat definitiv Immobilienwunsch:
- Wohneigentum ist fest geplant, Finanzierung steht an
- Riesterbaudarlehen

Kunde ist noch unentschlossen:
- Eventuell später Wohneigentum, steht aber noch nicht fest
- SIGGI Riester-Rente / HANSAgeneration-Plan / CHD-Vorsorgesparplan /ggf. Riesterbausparen

 

Die Zimmemanns - riestern für die Tilgung-

Herr Horst Zimmermann braucht mehr Platz. Ein Haus am Hamburger Stadtrand ist schon gefunden, der Kaufpreis steht, ausreichend Eigenkapital bringen die Zimmermanns mit.

Herr Maier, der SIGNAL IDUNA Berater der Familie Zimmermann unterbreitet einen Vorschlag, bei dem die Riesterförderung direkt zur Tilgung genutzt wird:

Finanzierungsbedarf                                                        40.000 EUR
Beitragspflichtige Einnahmen (beider Eheleute)       50.000 EUR
___________________________________________________________

Grundzulage p.a. (2x154 EUR)                                            308 EUR
Kinderzulage p.a. (2x300 EUR)                                           600 EUR
Gesamtzulage p.a.                                                                 908 EUR

Gesamtbeitrag der Tilgung p.a.                                       2.000 EUR
Eigener Anteil der Tilgung p.a.                                         1.092 EUR
___________________________________________________________

Gesamttilgung (in 20 Jahren)                                        40.000 EUR
àEigenbeiträge                                                                 21.840 EUR
àZulagen                                                                           18.160 EUR

Bitte beachten: Die o.g. Tabelle ist eine stark vereinfachte Darstellung. In der Praxis erfolgt eine Aufteilung auf zwei Darlehen, da zwei förderfähige Personen keinen gemeinsamen Darlehensvertrag führen können.

 

Bitte nehmen Sie mit mir Kontakt auf. Gerne erhalten Sie ein ausführliches Angebot

Gerne erstelle ich Ihnen ein unverbindliches Angebot.

 

Welche Leistungen erfolgen im Todesfall des Anlegers während der Ansparphase?