Angebote - Marianne Sander-Gessner - Iduna Signal
Rechtschutztarif

Private Krankenversicherung inkl. private PflegepflichtversicherungDer neue Rechtschutztarif der Allrecht
..damit Sie und Ihre Kunden Recht behalten

Highlights

  • Unbegrenzte Versicherungssumme
    - weltweit:100.000 €
    - Versicherungs-Vertrags-RS:300.000 €
    - erweiterter Straf-RS:300.000 €
  • Kaution zusätzlich 200.000 € in Europa
    - weltweit:100.000 €
  • Weltweiter Rechtsschutz bei Auslandsreisen bis zu 12 Wochen
  • Weltweiter Rechtsschutz bei Internet-Verträgen
  • „Beitragsgarantie" bis 30.09.2007
  • Kein Ratenzahlungszuschlag bei unterjähriger Zahlungsweise
  • ALLRECHT-JuraFon (telefonische Erstberatung in versicherten Fällen durch kompetente Rechtsanwälte)
  • Privat-, Berufs- und Verkehrs-RS auch für Selbstständige versicherbar
  • Verkehrs-Pauschal-RS auch für Selbstständige versicherbar
  • Im Haushalt lebende Eltern / Großeltern mitversichert
  • Aufhebungsverträge im Arbeits-Rechtsschutz bis 1.000 € mitversichert
  • Anwaltliche Tätigkeit im Erb-, Familien- und Lebenspartnerschaftsrecht bis 500 € mitversichert
  • Vorgerichtliches Widerspruchsverfahren im Steuer-Rechtsschutz mitversichert
  • Allgemeiner Verwaltungs-Rechtsschutz vor Gerichten mitversichert
  • Rechtsschutz für Opfer von Gewaltstraftaten mitversichert
  • Wohnungs- und Grundstücks-RS für alle selbstbewohnten Wohneinheiten des
  • Versicherungsnehmers im Inland ohne Aufpreis mitversichert
  • Wohnungs- und Grundstücks-RS für alle selbstgenutzen Gewerbeeinheiten des Versicherungsnehmers im Inland ohne Aufpreis mitversichert

 

Firmen-Vertragsrechtsschutz für Innungsbetriebe
Rechtsschutz? Ja! ... damit Sie Recht behalten!

„Vor dem Gesetz sind alle gleich und jedem steht der Rechtsweg offen".So bestimmt es unser Grundgesetz.Aber ein Rechtsstreit kostet Geld:
Vorschüsse, Honorare, Gebühren, sonstige Kosten und Auslagen für Anwälte, Gerichte, Zeugen, Sachverständige etc. Nicht nur derjenige, der einen Rechtsstreit verliert, muss das teuer bezahlen.Auch wer vor Gericht teilweise siegt oder einen Vergleich schließt, ist gezwungen, tief in die Tasche zu greifen!
Die nicht kalkulierbaren Rechtskosten zwingen daher so manchen, von vornherein auf sein gutesRecht zu verzichten.
Mit einer Rechtsschutzversicherung bei der ALLRECHT Rechtsschutzversicherung AG ist das für Sie kein Problem.Wir helfen Ihnen und übernehmen im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes dieses Kostenrisiko. Welchen maßgeschneiderten Rechtsschutz wir für Sie bereithalten, können Sie hier nachlesen.

Allgemeine Informationen
Geltungsbereich der Rechtsschutzversicherung: In Europa, den Anliegerstaaten des Mittelmeeres, auf den Kanarischen Inseln oder auf Madeira, soweit die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen in diesem Gebiet erfolgt und ein Gericht
oder eine Behörde in diesem Bereich gesetzlich zuständig ist oder wäre, wenn ein gerichtliches oder behördliches Verfahren eingeleitet würde.

Versicherungssumme:
Im örtlichen Geltungsbereich ist die Versicherungssumme bis zu 300.000 EUR je Rechtsschutzfall.

Wartezeitregelung:
Es besteht eine Wartezeit von 3 Monaten ab Vertragsbeginn.Für Versicherungsfälle, die in dieser Zeit eintreten, besteht kein Kostenschutz.

Wartezeitverzicht:
Wir verzichten auf die Wartezeit, wenn im Schadenfall nachgewiesen wird, dass das vom Schaden betroffene Risiko lückenlos (bei einem anderen Versicherer) rechtsschutzversichert war. Sie können diesen Nachweis bereits bei Vertragsabschluss erbringen.Reichen Sie dazu bitte Unterlagen Ihres Vorversicherers ein, aus denen der Umfang und die Dauer des dortigen Rechtsschutzvertrages hervorgehen.

Versicherungsfall und Schadenzeitpunkt:
Als Versicherungsfall gilt das Ereignis, das die Wahrnehmung rechtlicher Interessen notwendig macht. Schadenzeitpunkt ist der Zeitpunkt des ersten ursächlichen Ver-
stoßes gegen ein Gesetz oder einen Vertrag.Liegt dieser Schadenzeitpunkt vor Vertragsabschluss, innerhalb der Wartezeit (s.o.) oder nach Vertragsende, besteht kein Versicherungsschutz.

 

Firmen-Vertrags-Rechtsschutz für Innungsbetriebe

Wer kann diesen Rechtsschutz versichern?
Der Firmen-Vertrags-RS für Innungsbetriebe kann nur von Mitgliedsbetrieben einer der örtlichen Kreishandwerkerschaft angehörenden Innung oder einer selbstständigen Innung abgeschlossen werden, die eine entsprechende Rahmenvereinbarung mit der ALLRECHT getroffen haben.

Wegfall der Innungsmitgliedschaft
Löst ein über diesen Vertrag versicherter Betrieb seine Mitgliedschaft in der Innung auf, endet der Rechtsschutzvertrag über Firmen-Vertrags-Rechtsschutz für Innungsbetriebe mit dem Zeitpunkt der Auflösung der Innungsmitgliedschaft.Die ALLRECHT ist damit für die nach der Beendigung der Mitgliedschaft eintretenden
Schadenfälle des betreffenden Betriebes leistungsfrei.

Wen schützt die ALLRECHT?
Sie bzw.Ihren Betrieb als Versicherungsnehmer in der im Versicherungsschein angegebenen selbstständigen/ freiberuflichen Tätigkeit.

Versicherungsschutz besteht:
Für gerichtliche Streitigkeiten aus Verträgen, die im Zusammenhang mit Ihrer im Versicherungsschein bezeichneten selbstständigen/freiberuflichen Tätigkeit stehen.Kosten, die bis zur Einschaltung des Gerichts anfallen, werden nicht übernommen.

Versicherter Leistungsbaustein mit Leistungsbeispielen:
Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht

Beispiel 1: Sie renovieren für die Stadtverwaltung zwei Mehrzweckhallen.Der vereinbarte Werklohn beläuft sich auf je 10.000 EUR.Die Verwaltung stellt Ihnen zwar anfangs einen Vorschuss von 4.000 EUR zur Verfügung;nach Ausfertigung der Abschlussrechnung bleibt die Zahlung der Restsumme trotz schriftlicher Mahnung mit Fristsetzung jedoch aus. Sie beantragen einen Mahnbescheid.

Beispiel 2: Sie fertigen für einen Kunden eine 5-türige Schrankwand (Preis 5.000 EUR) an.Die gewünschten Glastüren lassen Sie von einem Tischler als Subunternehmer fertigen. Nach Lieferung und Einbau stellt sich heraus, dass die Türen fehlerhaft gearbeitet wurden.Sie sind so nicht zu verwenden;der Kunde will sie so auch nicht haben.Er behält 50% ein. Der Tischler beruft sich darauf, dass er nach den seinerzeit übermittelten Vorgaben gearbeitet und damit den Fehler nicht zu vertreten habe. Sie reichen beim zuständigen Gericht Klage ein.

Beispiel 3: Die neue Niedertemperatur-Heizung mit Solarkollektor, die Sie bei Ihrer Kundin eingebaut haben, soll nach deren Angaben nur fehlerhaft mit geringem Wirkungsgrad laufen.Die Kundin friert und nimmt dies als Grund, das vereinbarte Ratenzahlungsabkommen nicht zu bedienen.
Nach mehrfachen gütlichen Klärungsversuchen und ersten Ermahnungen, kündigen Sie das Ratenabkommen und verlangen den vereinbarten Werklohn i.H.v.8.900 EUR in einer Summe. Die Kundin zahlt nach Rücksprache mit dem örtlichen Verbraucherschutzverein 5.000 EUR.Mehr sei die Heizungsanlage nicht wert. Sie reichen gegen die Kundin Klage auf Zahlung der restlichen 3.900 EUR ein.

Weitere Erläuterungen:

Mindeststreitwert:
Es besteht kein Versicherungsschutz für Verfahren mit einem Streitwert von weniger als 2.000 EUR.

Selbstbeteiligung:
Es gilt eine Selbstbeteiligung in Höhe von 500 EUR je Schadenfall als vereinbart.DieVersicherungssumme wird um die Selbstbeteiligung gekürzt.

Ausschlüsse:
Der Umfang des Versicherungsschutzes wird begrenzt durch die allgemeinen Risikoausschlüsse in § 3 ARB, die für alle Rechtsschutzversicherer gleichermaßen gelten und auf die wir ausdrücklich hinweisen.Darüber hinaus ist der Versicherungsschutz ausgeschlossen für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen

  • aus Versicherungsverträgen,
  • aus gewerblichem Handel mit Kraftfahrzeugen,
  • aus dem Bereich des Handelsvertreterrechtes und des Maklerrechtes,
  • von im selben Rechtschutzvertrag versicherten Partnern eines Betriebes untereinander im ursächlichen Zusammenhang mit diesen Rechtsgemeinschaften, auch nach deren Beendigung.

 

Es besteht ferner kein Versicherungsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Verträgen über Motorfahrzeuge zu Lande, zu Wasser und in der Luft sowie Anhänger.

Wichtiger Hinweis: Der Firmen-Vertrags-Rechtsschutz für Innungsbetriebe kann nur in Verbindung mit Rechtsschutz für Handwerk, Handel und Gewerbe abgeschlossen werden.Endet der Rechtsschutz für Handwerk, Handel und Gewerbe, endet auch der Firmen-Vertrags-Rechtsschutz für Innungsbetriebe!

Individuelle Angebote und Einzelheiten per Telefon und Fax oder schriftlich.
Mehr erfahren Sie auch unter www.signal-iduna.de/marianne.sander-gessner