Angebote - Marianne Sander-Gessner - Iduna Signal

Jahres-Reisekranken für Reisende bis 64 Jahre

 

Leistungen

 

Die SIGNAL IDUNA Allgemeine bietet Versicherungsschutz für die während einer Reise 

  • Ø im Ausland entstandenen Kosten für ambulante Heilbehandlung, stationäre Krankenhausbehandlung, Arzneimittel, chirurgische, konservierende und schmerzstillende Zahnbehandlung zu 100% ohne Begrenzung. Bei stationärer Heilbehandlung kann anstelle von Kostenersatz ein Krankenhaustagegeld von 25,- EUR pro Tag gewählt werden.

Ferner werden erstattet

  • Ø Rückführungskosten: Für die vom Arzt angeordnete Rückführung der versicherten Person an deren ständigen Wohnsitz werden Mehrkosten, die durch die vom Arzt angeordnete Art der Rücktransportes entstehen, in voller Höhe erstattet.
  • Ø Bestattungskosten und Überführungskosten: Beim Tod der versicherten Person werden die Kosten der Bestattung im Ausland oder die Kosten der Überführung an den ständigen Wohnsitz bis zu 10.000,00 EUR erstattet

 


Erweiterter Service für Ihre Reise-Krankenversicherung:

Das 24-Stunden-Notfall-Telefon (0)221 / 8 27 75 57

 

  • Ø Unterstützung bei der Suche nach einem deutsch oder englisch sprechenden Arzt im Ausland
  • Ø Informationsaustausch zwischen behandelndem Arzt am Urlaubsort und dem Hausarzt
  • Ø Kostenübernahmeerklärung an das ausländische Krankenhaus
  • Ø Anforderung eines Krankenrücktransportes

  

Es gelten die Artikel 1-13 sowie der Teil E der Allgemeinen Reiseversicherungsbedingungen der SIGNAL IDUNA Allgemeine (ARVB SIGNAL IDUNA 2008). Der Versicherungsschutz hat Weltgeltung. Die Vertragsdauer beträgt ein Versicherungsjahr mit automatischer Verlängerung um ein weiteres Jahr, wenn nicht fristgerecht gekündigt wird. Versicherungsschutz besteht für alle privaten Auslandsaufenthalte bis zu einer Dauer von 42 Tagen je Reise
und kostet

 

  • - für den Single: 7,70 EUR
  • - für die Familie einschließlich der Familienangehörige: 17,00 EUR.

 Das Höchstaufnahmealter beträgt 64 Jahre.

 

Wichtige Hinweise 

Versicherungsschutz besteht frühestens nach Beitragszahlung, jedoch nicht vor Antritt der Reise. - Der Beleg für den Kontoinhaber/Einzahler-Quittung gilt als Versicherungsschein. Nehmen Sie diesen Beleg mit zu Ihren Reiseunterlagen.

 

Im Versicherungsfall sind die Originalrechnungen unter Angabe der Versicherungs-Nummer oder zusammen mit einer Kopie des Versicherungsscheines an die SIGNAL IDUNA Gruppe Reise-92154, Joseph-Scherer-Straße 3, 44139 Dortmund zu senden.

 

Sofern die Originalrechnungen bereits bei einem anderen Kostenträger (z.B. gesetzliche Krankenkasse) eingereicht wurden, muss dessen Leistung aus den Duplikatrechnungen ersichtlich sein.


Bitte beachten Sie, dass 

  • Ø die Reise-Krankenversicherung auch bei Vorerkrankungen leistet;
  • Ø der Rücktransport für im Ausland erkrankte und versicherte Personen ärztlich angeordnet sein muss;
  • Ø Sie diese Versicherung nur abschließen können, wenn Sie Ihren ständigen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben:
  • Ø dieser Tarif nur für private Auslandsreisen leistet;
  • Ø auch bei Verträgen mit gewünschter automatischer Verlängerung der Erstbeitrag überwiesen werden muss. Die Folgebeiträge werden dann im Lastschriftverfahren vom Konto des Auftraggebers abgebucht. Andere Zahlungsarten sind nicht möglich;
  • Ø das Höchstaufnahmealter 64 Jahr beträgt;
  • Ø ab 65 Jahre die Jahres-Reise-Krankenversicherung AKTIV abzuschließen ist.

Gerne sende ich Ihnen ein Angebot zu.