Angebote - Marianne Sander-Gessner - Iduna Signal

Reiseversicherung tageweise bis 365 Tage

Leistungen: 

Die SIGNAL IDUNA Allgemeine bietet Versicherungsschutz für die während einer Reise 

  • Ø im Ausland entstandenen Kosten für Ambulante Heilbehandlung, stationäre Krankenhausbehandlung, Arzneimittel, chirurgische, konservierende und schmerzstillende Zahnbehandlung zu 100% ohne Begrenzung. Bei stationärer Heilbehandlung kann anstelle von Kostenersatz ein Krankenhaustagegeld von 25,- EUR pro Tag gewählt werden.
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Ferner werden erstattet

  • Ø Rückführungskosten: Für die vom Arzt angeordnete Rückführung der versicherten Person an deren ständigen Wohnsitz werden Mehrkosten, die durch die vom Arzt angeordnete Art des Rücktransportes entstehen, in voller Höhe erstattet.
  • Ø Bestattungskosten und Überführungskosten: Beim Tod der versicherten Person werden die Kosten der Bestattung im Ausland oder die Kosten der Überführung an den ständigen Wohnsitz bis zu 10.000.- EUR erstattet.

 

Erweiterter Service für Ihre Reise-Krankenversicherung:

Das 24-Stunden-Notfall-Telefon (0)221 / 8 27 75 57

 

  • Ø Unterstützung bei der Suche nach einen deutsch oder englisch sprechenden Arzt im Ausland
  • Ø Informationsaustausch zwischen behandelndem Arzt am Urlaubsort und dem Hausarzt
  • Ø Kostenübernahmeerklärung an das ausländische Krankenhaus
  • Ø Anforderung eines Krankenrücktransportes.

 

Es gelten die Artikel 1-13 sowie der Teil der Allgemeinen Reiseversicherungsbedingungen der SIGNAL IDUNA Allgemeine (ARVB SIGNAL IDUNA 2008). Der Versicherungsschutz hat Weltgeltung.


Beiträge

 

Tagesbeitrag für Personen, die

 

  • Ø bei Reisebeginn das 65. Lebensjahr noch nichtvollendet haben

 

vom      1. - 30. Tag der Reisedauer         0,40 EUR

vom      31. - 365. Tag der Reisedauer      1,50 EUR

 

  • Ø bei Reisebeginn das 65. Lebensjahr vollendet haben

 

vom      1. - 30. Tag der Reisedauer         1,00 EUR

vom      31. - 365. Tag der Reisedauer      3,80 EUR

 

Wichtige Hinweise

 

Versicherungsschutz besteht frühestens nach Beitragszahlung, jedoch nicht vor Antritt der Reise. - Der Beleg für den Kontoinhaber/Einzahler-Quittung gilt als Versicherungsschein. Nehmen Sie diesen Beleg mit zu Ihren Reiseunterlagen.

 

Im Versicherungsfall sind die Originalrechnungen unter Angabe der Versicherungs-Nummer oder zusammen mit einer Kopie des Versicherungsscheines an die SIGNAL IDUNA Gruppereise-92154, Joseph-Scherer-Straße 3. 44139 Dortmund zu senden.

 

Sofern die Originalrechnungen bereits bei einem anderen Kostenträger (z.B. gesetzliche Krankenkasse) eingereicht wurden, muss dessen Leistung aus den Duplikatrechnungen ersichtlich sein.

 

Bitte beachten Sie, dass 

  • Ø die Reise-Krankenversicherung auch bei Vorerkrankungen leistet;
  • Ø der Rücktransport für im Ausland erkrankte versicherte Personen ärztlich angeordnet sein muss;

Sie diese Versicherung nur abschließen können, wenn Sie Ihren ständigen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben.