Angebote - Marianne Sander-Gessner - Iduna Signal

Rürup-Renten und Sparbuch

Die gesetzliche Rentenversicherung stellt zukünftig nur noch eine Grundversorgung dar! Aufgrund der demografischen Entwicklung hat der Gesetzgeber mithilfe immer neuer Rentenreformen der das Leistungsniveau in der gesetzlichen Rentenversicherung mehr und mehr abgesenkt.

Und die Rente mit 67 ist bereits Gesetz. Faktisch bedeutet dies wieder einmal eine Reduzierung des Rentenniveaus. Eine ergänzende Altersvorsorge in einem ausreichendem Umfang ist daher unverzichtbar, im in Verbindung mit der gesetzlichen Rente als Basis den gewohnten Lebensstandard aufrecht zu erhalten.

Dies hat auch der Gesetzgeber erkannt. Sein Rezept: private staatlich geförderte Eigenverantwortung. Mit dem Alterseinkünftegesetz wurde ein neuer Typ steuerlicher Förderung der Beiträge geschaffen, die „Rürup-Rente“.

Nutzen Sie die Chance: Verringern Sie Ihre Rentenlücke mit der staatlich geförderten „Rürup-Rente“.

Die steuerliche Förderung der Aufwendungen

Die steuerliche Absetzbarkeit der Aufwendungen steigt bis zum Jahr 2025 kontinuierlich auf 100% an. Damit unterstützt der Staat Ihre Vorsorgemaßnahme von Jahr zu Jahr mehr. In 2009 können 68% der Aufwendungen angesetzt werden.

Steuerlich Absetzbarkeit der Aufwendungen

2009

68%

2023

96%

2010

70%

2024

98%

2011

72%

2025

100%

Der Versorgungsrahmen

Ledige können bis zu 20.000 EUR und Verheiratete bis zu 40.000 EUR im Jahr in die „Rürup-Rente“ investieren. Bei Verheirateten ist es auch möglich, dass der komplette Betrag in einen Vertrag fließt. Bereits vorhandene Beiträge zur Basisversorgung (z.B. gesetzliche Rentenversicherung) müssen allerdings berücksichtigt werden.

Insolvenzschutz

Die „Rürup-Rente“ ist insolvenzgeschützt im Rahmen des Gesetzes zum Pfändungsschutz der Altersvorsorge – sowohl in der Anspar- als auch in der Leistungsphase.

Steuerliche Behandlung der Leistungen

Die jährlichen Renten sind ab Beginn teilweise steuerpflichtig (Bsp. Rentenbeginn 2009 = 58%, 2010 = 60%). Auf Basis der Prozentsätze wird – bezogen auf eine volles Jahresrente – ein Rentenfreibetrag ermittelt, der über die gesamte Laufzeit konstant bleibt.

Bei einem Rentenbeginn ab 2040 sind die Rentenzahlungen voll steuerpflichtig. Allerdings ist der Steuersatz im Rentenalter in der Regel wesentlich geringer als während der Erwerbsphase.

Welche Leistungen sind eingeschlossen?

Ø Lebenslange Altersrente

Ø Auf Wunsch Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsabsicherung

Ø Auf Wunsch Hinterbliebenenabsicherung

Rürup Aktuell

Die Förderung der Beiträge in einen BASIS – RENTE:

Im Jahr 2007 werden 64% des Beitrages gefördert (max. 20.000 EURO allein / 40.000 EUR gemeinsam). Dieser Fördersatz steigert sich dann um 2% jährlich.

2008

66%

2009

68 %

2010

70%

2011

72%

2023

96%

2024

98%

2025

100%

 

Chance Rürup:

Ø Hartz IV geschützt

Ø Hohe Förderquote

Ø Altersvorsorge

Ø Garantierte Leistungen

Ø Geförderte Hinterbliebenenversorgung

Ø Arbeitskraftabsicherung gefördert

 

Rürup – „Sparbuch“

Nutzen Sie Vorteile und eröffnen Sie ein Rürup – „Sparbuch“

Mit einmaligen Eröffnungsbetrag von 180 EURO. (fällt auch unter die Förderung)

Ø Flexible Einzahlung je nach Bedarf bis 20.000 EUR jährlich

Ø Hohe Förderquoten – von bis zu 44%

Ø Optimale Nutzung von steuerliche Förderung

Ø Garantierente mit hoher Rendite

Nutzen Sie die flexibel geförderte Altersvorsorge

Gerne erstelle ich Ihnen ein individuelles Angebot nach Ihren Vorgaben, bitte kontaktieren Sie mich- Ich benötige Ihren Namen, Adresse, Kontaktmöglichkeiten, gewünschte Anlagesumme und evtl. Daten des Ehepartner für eine 60 %ige Hinterbliebenenrente.

Bei einer monatlichen Einzahlung des Mindestbeitrages, je nach Eintrittsalter zwischen 20 und 70 Euro können Sie 72 % der Beitrages steuerlich absetzen und Sie erhalten von uns die "Pflegeoption".
Ein Rürup-Vertrag ist auch ohne Gesundheitsfragen abschließbar.

 

Pflegeoption

 

Voraussetzungen:

Ist zu Ihrer Versicherung eine Ansparzeit von 12 Jahren vereinbart, können Sie zum Rentenbeginn auf Ihren schriftlichen Antrag eine Pflegerentenversicherung ohne Gesundheitsprüfung nach den dann gültigen Produkten und Bedingungen abschließen, sofern Sie Ihr Recht auf Pflegeoption noch nicht erloschen ist (vgl. Abs.b) und Sie auf entsprechende Fragen in in Textform das Nichtvorliegen der unter Abs.b) aufgeführten Gründe zum Zeitpunkt der Beantragung bestätigt haben. Die Folgen einer Verletzung dieser Anzeigepflicht entnehmen Sie bitte §§ 17 und 18 (vorvertragliche Anzeigepflicht).

Die Pflegeoption kann zu folgenden Zeitpunkten ausgeübt werden:

  • zum ursprünglich vereinbarten Rentenbeginn oder
  • zum ggf. vorgezogenen oder aufgeschobenen Rentenbeginn. sofern seit Vertragsabschluss mindestens 12 Jahre abgelaufen sind.

Einen entsprechenden Antrag müssen Sie spätestens 1 Monat vor dem tatsächlichen Rentenbeginn gestellt haben.

Die für die Pflegeversicherung erforderlichen Beiträge können Sie wie folgt finanzieren:

  • Sie könnne die Beiträge aus zusätzlich eigenen Mitteln begleichen;
  • Sie können einmalig bei Ausübung der Pflegeoption einen Betrag zur Beitragszahlung dem Deckungkapital der Rentenversicherung entnehmen oder
  • Sie können einmalig zur Ausübung der Pflegeoptionen einern Teilbetrag zur Beitragszahlung dem Deckungskapital entnehmen und den restlichen Teilbetrag aus zusätzlichen eigenen Mitteln begleichen.

Unabhängig von der Art der Finanzierung der Pflegerentenversicherung ist die Ausübung der Pflegeoption jedoch nur möglich, wenn die Rentenversicherung mit einer Altersrente, die den festgelegten Mindestbetrag erreicht, fortgeführt wird.

Die monatliche Pflegerente darf höchstens 1500 Euro betragen. Bestehen für die versicherte Person anderweitige private Pflegeversicherungen oder Pflegeanwartschaftsversicherungen oder wurden solche beantragt, können wir die Höhe der höchstmöglichen monatlichen Pflegerente dementsprechend reduzieren.

Das Recht auf Pflegeoption erlischt:

  • spätestens zum Ende des Versicherungsjahres, in dem die versicherte Person das 67. Lebensjahr vollendet
  • wenn für die versicherte Person bereits einmal eine Berufsunfähigkeits-, Ewerbsunfähigkeits-, Ewerbsminderungs- oder Pflegerente oder eine Leistung aus der Pflegepflichtversicherung bei einem Versicherer oder Sozialversicherungsträger beantragt wurde
  • wenn die versicherte Person schwerbehindert ist oder ein Antrag auf Anerkennung der Schwerbehinderung gestellt wurde
  • wenn die Rentenversicherung infolge einer Kündigung erloschen ist oder
  • bei drohender Pflegebedürftigkeit der versicherten Person gemäß Abs c)

 

c) Begriff der drohenden Pflegebedürftigkeit

 

Für diese Person gehen wir von einer drohenden Pflegebedürftigkeit aus, wenn die versicherte Person für mindestens eine der nachfolgen aufegführten gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf Dauer, vorraussichtlich für mindestens 6 Monate, in erheblichen Umfang, auch bei Einsatz technischer und medizinischer Hilfsmittel:

  • täglich der Hilfe einer anderen Person bedarf
  • fortbewegen in der Wohnung, Aufstehen und Zubettgehen
  • An- und Auskleiden
  • Einnehmen von Mahlzeiten und Getränken
  • Waschen, Kämmen und Rasieren
  • Baden und Duschen
  • Verrichten der Notdurft

Darüber hinaus liegt eine drohende Pflegebedürftigkeit vor, wenn die versicherte Person wegen mittelschwerer oder schwerer Hirnleistungsstörungen, die durch Krankheit oder Körperverletzung entstanden sind, sich oder andere erheblich gefährdet und deshalb dauernder Beaufsichtigung bedarf (Demenz).

Die ist eine Auszug der Infobroschüre vom April 2009 bzw. den Tarifbedingungen.

Diese Pflegeoption haben Sie bei monatlichen Einzahlungn (mind. 12 Jahre lang) bei Riester und Rürup Verträgen und bei der flexiblen Rente.

 

Pflegebedürftig? - Es kann jeden treffen!
Und zwar unabhängig vom Alter.

 

Unfall- oder krankheitsbedingt sind rund 253.000 Menschen zwischen 15 ud 60 Jahren pflegebedürftig. Insgesamt erhalten Sie aktuell rund 2,25 Mio. Menschen Pflegeleistungen. Mehr als 75% der Pflegebedürftigen sind über 70 Jahre alt.
Hauptursache der Pflegebedürftigkeit sind demenzielle Erkrankungen. Durch die Überalterung der Gesellschaft wird die Zahl der Pflegebedürftigen in den nächsten Jahren stark ansteigen.

Prognose:

Dez. 2007 waren es 2,25 Mio Menschen

2010 waren es 2,4 Mio Menschen

2020 schätzungsweise 2,9 Mio Menschen

2030 schätzungsweise 3,4 Mio Menschen

 

Pflege kostet viel Geld! Ob im Heim oder zu Hause!

 

Die Pflegepflichtverischerung bietet nur eine Grundabsicherung. Mehr als die Hälfte der anfallenden Kosten müssen Sie in der Regel selber zahlen! Und das kann ein Vermögen ausmachen.

Beispiel für Pflege im Heim, Pflegestufe 3

monatliche Pflegekosten: 3.100 EUR

Gesetzliche Leistung: 1.470 EUR

Ihr Eigenanteil: 1.630 EUR

Bei 8 Jahren wäre Ihr Gesamteigenanteil: 156.480 EUR

Auch bei einer professionellen Pflege zu Hause wird etwa nur die Hälte der Kosten abgedeckt.

 

Sicherheit für Sie und Ihre Angehörigen:
PflegeEXKLUSIV und PflegePREMIUM.

Die Kosten bei Eintritt der Pflegebedürftigkeit sind enorm. Wer Muss dafür aufkommen?

Hier könnte es heißen: Kinder haften für Ihre Eltern!

In dieser Reihenfolge muss für die verbleibenden Kosten aufgekommen werden:

  • Pflegebedürftige (laufende Einnahmen, Vermögen)
  • Ehegatte (laufende Einnahmen, Vermögen)
  • Kinder (bei Überschreiten gewisser Selbstbehalte)
  • Sozialamt (am Ende bleibt nur der Gang zum Sozialamt

Raus aus der Pflegekostenfalle!
Mit PlegeEXKLUSIV und PflegePREMIUM der SIGNAL IDUNA

Die wichtigsten Leistungsmerkmale hier im Überblick:

  • Absicherung der Pflegebedürftigkeit, das heißt Einstufung folgend dem Sozialgesetzbuch aufgrund Hilfebedarfs bei der Grundfähigkeiten oder bei Demenz
  • lebenlange einkommensteuerfreie Pflegerente
  • zusätzliche Einmalleistung
  • Beitragsbefreiung im Leistungsfall
  • umfassende Assistance-Leistungen (ab 1.000 EUR Pflegerente)
  • lebenslange Versicherungsdauer
  • flexible Beitragsgestaltung
  • Erhöhung der Pflegerente durch die Überschussbeteiligung

... und als besondere Highlights bei fondsgebundener Überschussbeteiligung.

  • auf Wunsch jederzeitige einkommenssteuerfreie Auszahlung des Fondsvermögens. Die garantierte Pflegerente bleibt dabei erhalten
  • bei Tod Auszahlung des Fondsvermögens an die Erben.

Bitte nehmen Sie mit mir Kontakt auf. Gerne erhalten Sie ein ausführliches Angebot