| Die gesetzliche Rentenversicherung stellt zukünftig nur noch eine Grundversorgung dar! Aufgrund der demografischen Entwicklung hat der Gesetzgeber mithilfe immer neuer Rentenreformen der das Leistungsniveau in der gesetzlichen Rentenversicherung mehr und mehr abgesenkt.
Und die Rente mit 67 ist bereits Gesetz. Faktisch bedeutet dies wieder einmal eine Reduzierung des Rentenniveaus. Eine ergänzende Altersvorsorge in einem ausreichendem Umfang ist daher unverzichtbar, im in Verbindung mit der gesetzlichen Rente als Basis den gewohnten Lebensstandard aufrecht zu erhalten.
Dies hat auch der Gesetzgeber erkannt. Sein Rezept: private staatlich geförderte Eigenverantwortung. Mit dem Alterseinkünftegesetz wurde ein neuer Typ steuerlicher Förderung der Beiträge geschaffen, die „Rürup-Rente“.
Nutzen Sie die Chance: Verringern Sie Ihre Rentenlücke mit der staatlich geförderten „Rürup-Rente“.
Die steuerliche Förderung der Aufwendungen
Die steuerliche Absetzbarkeit der Aufwendungen steigt bis zum Jahr 2025 kontinuierlich auf 100% an. Damit unterstützt der Staat Ihre Vorsorgemaßnahme von Jahr zu Jahr mehr. In 2009 können 68% der Aufwendungen angesetzt werden.
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Steuerlich Absetzbarkeit der Aufwendungen
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2009
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68%
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2023
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96%
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2010
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70%
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2024
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98%
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2011
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72%
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2025
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100%
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Der Versorgungsrahmen
Ledige können bis zu 20.000 EUR und Verheiratete bis zu 40.000 EUR im Jahr in die „Rürup-Rente“ investieren. Bei Verheirateten ist es auch möglich, dass der komplette Betrag in einen Vertrag fließt. Bereits vorhandene Beiträge zur Basisversorgung (z.B. gesetzliche Rentenversicherung) müssen allerdings berücksichtigt werden.
Insolvenzschutz
Die „Rürup-Rente“ ist insolvenzgeschützt im Rahmen des Gesetzes zum Pfändungsschutz der Altersvorsorge – sowohl in der Anspar- als auch in der Leistungsphase.
Steuerliche Behandlung der Leistungen
Die jährlichen Renten sind ab Beginn teilweise steuerpflichtig (Bsp. Rentenbeginn 2009 = 58%, 2010 = 60%). Auf Basis der Prozentsätze wird – bezogen auf eine volles Jahresrente – ein Rentenfreibetrag ermittelt, der über die gesamte Laufzeit konstant bleibt.
Bei einem Rentenbeginn ab 2040 sind die Rentenzahlungen voll steuerpflichtig. Allerdings ist der Steuersatz im Rentenalter in der Regel wesentlich geringer als während der Erwerbsphase.
Welche Leistungen sind eingeschlossen?
Ø Lebenslange Altersrente
Ø Auf Wunsch Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsabsicherung
Ø Auf Wunsch Hinterbliebenenabsicherung
Rürup Aktuell
Die Förderung der Beiträge in einen BASIS – RENTE:
Im Jahr 2007 werden 64% des Beitrages gefördert (max. 20.000 EURO allein / 40.000 EUR gemeinsam). Dieser Fördersatz steigert sich dann um 2% jährlich.
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2008
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66%
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2009
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68 %
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2010
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70%
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2011
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72%
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2023
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96%
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2024
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98%
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2025
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100%
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Chance Rürup:
Ø Hartz IV geschützt
Ø Hohe Förderquote
Ø Altersvorsorge
Ø Garantierte Leistungen
Ø Geförderte Hinterbliebenenversorgung
Ø Arbeitskraftabsicherung gefördert
Rürup – „Sparbuch“
Nutzen Sie Vorteile und eröffnen Sie ein Rürup – „Sparbuch“
Mit einmaligen Eröffnungsbetrag von 180 EURO. (fällt auch unter die Förderung)
Ø Flexible Einzahlung je nach Bedarf bis 20.000 EUR jährlich
Ø Hohe Förderquoten – von bis zu 44%
Ø Optimale Nutzung von steuerliche Förderung
Ø Garantierente mit hoher Rendite
Nutzen Sie die flexibel geförderte Altersvorsorge
Gerne erstelle ich Ihnen ein individuelles Angebot nach Ihren Vorgaben, bitte kontaktieren Sie mich- Ich benötige Ihren Namen, Adresse, Kontaktmöglichkeiten, gewünschte Anlagesumme und evtl. Daten des Ehepartner für eine 60 %ige Hinterbliebenenrente.
Bitte nehmen Sie mit mir Kontakt auf. Gerne erhalten Sie ein ausführliches Angebot
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