Gesetzlich Krankenversicherte müsen im Krankheitsfall mit empfindlichen Zuzahlungen rechnen, insbesonder bei Zahnersatz. Aktuelle Erhebungen zeigen, dass viele Versicherte wegen der hohen Zuzahlungen sogar auf notwendigen Zahnersatz verzichten. Damit ist jetzt Schluss!
Mit EGZ erhalten Sie 35% des erstattungsfähigen Rechnungsbetrages für Zahnersatzleistungen! Bei Regelversorungen erreichen Sie damit in den meisten Fällen eine Erstattung von 100%, bei höherwertigen Versorungen reduzieren Sie Ihre Zuzahlungen deutlich; wir leisten bis zum Höchstsatz der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ).
Sie erhalten mit EGZ außerdem Leistungen für:
Brillen und Kontaklinsen
Kurtagegeld
Auslandsreise-Krankenversicherung
Heilpraktiker
Mit Z 50-3 erreiche Sie eine noch bessere Absicherung für höherwertigen Zahnersatz, Sie erhalten 50% der nicht durch anderweitigen Versicherungsschutz gedeckten Kosten für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopäde (im Rahmen der Gebührenordnung für Zahnärzte GOZ).
Eine Übersicht über alle Leistungen finden Sie in der unten aufgeführten Tabelle.
Ohne eine Zahnversicherung zahlen Sie bei einfachen Versorgungen mindestens 35% aus der eigenen Tasche. Und bei komfortableren Versorgungen wie Implantaten, Kronen, Brücken und Inlays wird Ihre Belastung noch deutlicher höher.
Die Leistungen der Komfort-Ergänzungen auf einen Blick
EGZ, Z 50-3
Zahnersatz, Inlays, Implantate bis zum Höchsatz der GOZ
35%*
zusätzliche Leistungen für Restkosten
50%**
Zahnbehandlung, Kieferorthopädie Leistungen für Kosten/Restkosten
50%**
Brillen und KontaklinsenImmer nach Vorleistung der GKV, immer nach einer Änderung der Sehschärfe um mind. 0,5 Dioptrien, ansonsten alle 3 Kalenderjahre
Kurtagegeldfür 28 Tage innerhalb von 2 Kalenderjahren
täglich 5,50 EUR
Auslandsreise-Krankenverischerung für alle Reisen bis zu 6 Wochen
JA
Heilpraktiker80% bis 275 EUR Rechnungsbetrag, darübe hinaus 40% bis 825 EUR Rechnungsbetrag
440 EUR Gesamtleistung
* die taríflichen Leistungen sind im ersten Versicherungsjahr auf höchstens 380 EUR und im zweiten Versicherungsjahr auf höchstens 630 EUR begrenzt ( bei Unfällen entfallen diese Begrenzungen).
** Für Zahnersatz, Inlays, Implantate, Zahnbehandlung und Kieferorthopädie beträgt die Gesamtleistung je Kalenderjahr bis zu 1.280 EUR (Erstattung nach Anrechnung evtl. Vorleistungen
Wichtig: Für die Tarife EGZ und Z 50-3 gelten die üblichen Wartezeiten von 3 Monaten (allgemeine Wartezeit - entfällt bei Auslandsreise-Krankenversicherung und Unfällen) bzw. 8 Monaten (besondere Wartezeiten - entfallen bei Unfällen).
Monatsbeiräge für Männer in EUR
für Erwachsene mit Alterungsrückstellungen und damit Vorsorge für das Alter (gilt nicht für KlinikUNFALL und PflegeUNFALL)
Eintrittsalter
EGZ
Z 50-3
0-14
3,37
4,18
15-19
3,07
2,55
20
9,81
5,27
21
10,18
5,49
22
10,56
5,70
23
10,95
5,90
24
11,35
6,09
25
11,75
6,26
26
12,15
6,42
27
12,55
6,56
28
12,94
6,70
29
13,32
6,81
30
13,69
6,92
31
14,04
7,02
32
14,39
7,10
33
14,73
7,18
34
15,08
7,26
35
15,43
7,34
36
15,80
7,41
37
16,19
7,48
38
16,59
7,56
39
17,01
7,63
40
17,44
7,70
41
17,88
7,77
42
18,33
7,85
43
18,78
7,93
44
19,22
8,00
45
19,65
8,08
46
20,06
8,16
47
20,44
8,24
48
20,75
8,32
49
21,03
8,40
50
21,28
8,48
51
21,50
8,56
52
21,69
8,64
53
21,86
8,72
54
22,02
8,80
55
22,16
8,88
56
22,28
8,96
57
22,39
9,03
58
22,56
9,10
59
22,69
9,17
60
22,81
9,23
61
22,89
9,28
62
22,95
9,31
63
22,98
9,35
64
23,00
9,37
65
23,00
9,40
66
22,99
9,41
67
22,90
9,43
68
22,75
9,44
69
22,55
9,44
70
22,30
9,45
Monatsbeiträge für Frauen
für Erwachsene mit Alterungsrückstellungen und damit Vorsorge für das Alter (gilt nicht für KlinikUNFALL und PflegeUNFALL)
Eintrittsalter
EGZ
Z 50-3
0-14
3,37
4,18
15-19
3,97
2,98
20
14,84
7,26
21
15,39
7,56
22
15,94
7,84
23
16,51
8,09
24
17,08
8,33
25
17,64
8,54
26
18,19
8,73
27
18,73
8,89
28
19,25
9,04
29
19,74
9,16
30
20,22
9,26
31
20,68
9,34
32
21,13
9,41
33
21,57
9,47
34
22,02
9,54
35
22,49
9,60
36
22,97
9,66
37
23,47
9,72
38
23,98
9,78
39
24,50
9,84
40
25,00
9,90
41
25,50
9,95
42
25,99
10,00
43
26,39
10,05
44
26,74
10,10
45
27,05
10,15
46
27,31
10,20
47
27,52
10,24
48
27,69
10,28
49
27,82
10,32
50
27,91
10,35
51
27,99
10,38
52
28,04
10,41
53
28,14
10,44
54
28,23
10,46
55
28,29
10,48
56
28,35
10,50
57
28,39
10,52
58
28,42
10,53
59
28,44
10,55
60
28,45
10,56
61
28,45
10,57
62
28,45
10,58
63
28,45
10,59
64
28,45
10,60
65
28,45
10,61
66
28,44
10,62
67
28,25
10,62
68
27,95
10,26
69
27,60
10,36
70
27,06
10,17
Bei diesem Tarif gelten folgende reduzierte Gesundheitsfragen:
Wurde ein HIV-Infekt festgestell oder wurden ind den letzten 5 Jahren Behandlungen oder Untersuchungen mit krankhaftem Befund wegen folgender Erkrankungen/Beschwerden: Alkohol-/Drogenmissbrauch, Asthma Bronchiale, Darmerkrankung (Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa), Depression, Diabetes melitus, Epilepsie, Herzinfarkt, Krebserkrankung, Multiple Skerose, Neurodermitis, Rheumatische Erkrankungen, Schlaganfall?
Erfolgte in den letzten 5 Jahren ein Kur- oder Senatoriumsaufenthalt oder ist geplant? (gilt nicht fü eine erwachsene Begleitperson bei durchgeführter Mutter-Kind-Kur)
Besteht eine Zahn- und/oder Kieferfehlstellung oder ist eine kieferorthopädische Behandlung vorgesehen oder wird sie duchgeführt?
Wenn Sie hier alle Fragen mit Nein beantworten können, erhalten Sie gerne per Post einen Antrag inklusive Bedingungen von mir zugesandt.
Haben Sie Fragen zu Ihrer Gesundheit- oder Annahmpolitik so rufen Sie mich bitte an.
Sollte Sie nicht ganz so gesund sein und chronische Krankheiten haben, so emfehle ich Ihnen folgenden Tarif:
Zahnverischerung DENT-FEST / DENT -PLUS
Zahnersatz wird für Mitglieder gesetzlicher Krankenkassen immer teurer. Aktuelle Erhebungen zeigen, dass viele Versicherte wegen der hohen Zuzahlungen sogar auf notwendigen Zahnersatz verzichten. Damit ist jetzt Schluss!
Mit DENT-FEST verdopplen Sie die Zahnersatz-Leistungen Ihrer gesetzlichen Krankenkasse; bei Regelversorgungen erreichen Sie damit in den meisten Fällen eine Erstattung vo 100%, bei höherwertigen Versorgungen reduzieren Sie Ihre Zuzahlungen deutlich.
Mit DENT-PLUS (=DENT-FEST plus Z 50-3) erreichen Sie eine noch bessere Absicherung für höherwertigen Zahnersatz und den Einschluss von Zahnbehandlungen (inklusive Inlays) und Kieferorthopädie.
Ohne eine Zahnversicherung zahlen Sie selbst bei einfachen Versorgungen mindestens 35% aus der eigenen Tasche. Und bei komfortableren Versorgungen wie Implantaten, Kronen, Brücken udn Inlays wird Ihre Belastung noch deutlich höher.
Z.B. müssten Sie bei einer Rechnung von 3000 EUR im Durchschnitt mehr als 1800 EUR selbst zahlen.
Die Leistungen auf einen Blick
DENT-FEST
einfacher Zahnersatz innerhalb der Regelversorgung der GKV
GKV-Leistung50-65 % der Regelversorgung
DENT-FEST Verdoppelung der GKV-Leistung bis zu 100% des Rechnungsbetrages
höherwertiger Zahnersatz innerhalb der Gebührenordnung für Zahnärzte
Bei Regelversorgungen erreichen Sie damit in den meisten Fällen eine Erstattung von 100%, bei höherwertigen Versorgungen reduzieren Sie Ihre Zuzahlungen deutlich.
DENT-PLUS
Leistungen wie DENT-FEST - und zusätzlich für verbleibende Restkosten:
Zahnersatz
50%
Zahnbehandlungen z.B. Kunststoff-Füllungen, Inlays
50%
Kieferorthopädie
50%
Zahnvorsorge Prophylaxe nach den Ziffern 100-102 der GOZ
50%
Beispielrechungen:
1. Beispiel - Prothesenversorgung mit Teleskopkronen
Soviel kostet Ihr Zahnersatz insgesamt
2.500,00 EUR
Festzuschuss der Krankenkasse
1.375,00 EUR
Soviel müssen Sie selbst zahlen
1.125,00 EUR
Von Signal Iduna erhalte Sie aus DENT-FEST zusätzlich
1.125,00 EUR
Mit SIGNAL IDUNA kostet Ihr Zahnersatz nur noch
0,00 EUR
Hinweis: Die Beträge wurden zur Vereinfachung nach oben gerundet. Die Zahnhöchstsätze sind erfüllt.
2. Beispiel - 2 Inlays im Seitenzahnbereich
Soviel kostet Ihre Zahnbehandlung mit Inlays
800,00 EUR
Beteiligung der Krankenkasse
80,00 EUR
Soviel müssen Sie selbst bezahlen
720 EUR
Von SIGNAL IDUNA erhalten Sie aus DENT-PLUS
360,00 EUR
Mit SIGNAL IDUNA kosten Ihre Inlays nur noch
360,00 EUR
Als Gesundheitsfrage wird hier lediglich gefragt.
- Besteht eine Zahn- und /oder Kieferfehlstellung oder ist eine kieferorthopädische Behandlung vorgesehen oder wird sie durchgeführt
Natürlich sind Versicherungsfälle, die vor Beginn des Versicherungsschutzes eingetreten sind, ausgeschlossen.